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   BGH, 20.12.1955 - I ZR 171/55   

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BGH, 20.12.1955 - I ZR 171/55 (https://dejure.org/1955,5671)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1955 - I ZR 171/55 (https://dejure.org/1955,5671)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1955 - I ZR 171/55 (https://dejure.org/1955,5671)
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  • BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51

    Erfüllung durch Banküberweisung

    Auszug aus BGH, 20.12.1955 - I ZR 171/55
    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Guthaben aus einem Kredit stammte, den die Beklagte dem Kläger gewährte; denn sobald eine Bank einen von ihr versprochenen Darlehnsbetrag ihrem Kunden auf dessen Girokonto gutschreibt, hat der Kunde das Darlehn "empfangen" im Sinne des § 607 BGB, da Buchgeld wegen der abstrakten Natur des Schuldversprechens, als das sich die Gutschrift darstellt, dem Bargeld gleichzuachten ist (vgl. BGHZ 6, 121 [124], auch BGH HJW 1953, 897).
  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 115/51

    Offenbarungseidstermin und Amtshaftung

    Auszug aus BGH, 20.12.1955 - I ZR 171/55
    Wenn das angefochtene Urteil aus alldem den Schluß zieht, daß Zahlungseinstellung und Vergleichsverfahren ihre Ursache in der allgemeinen finanziellen Lage des Klägers hatten, so kann dem aus Rechtsgründen nicht entgegengetreten werden; denn die Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen einem konkreten Sachverhalt und dem erlittenen Schaden unterliegt der tatrichterlichen Würdigung nach § 287 ZPO (BGHZ 7, 287 [295]).
  • RG, 22.02.1927 - II 342/26

    Einkaufskommission. Eigentumsübergang

    Auszug aus BGH, 20.12.1955 - I ZR 171/55
    Daß für einen Gläubiger ein Pfandrecht an einer Gegenforderung des Schuldners gegen ihn, den Gläubiger, bestellt werden kann (pignus debiti), ist anerkannten Rechtes; es bedarf dazu nicht der sonst nach § 1280 BGB erforderlichen Anzeige (RGZ 57, 358 [363]; 116, 198 [207]).
  • BGH, 06.10.1953 - I ZR 185/52

    Steckengebliebene Ost-West-Überweisung

    Auszug aus BGH, 20.12.1955 - I ZR 171/55
    Auf Grund des Vertrages war die Beklagte gemäß § 665 BGB (BGHZ 10, 319 [BGH 06.10.1953 - I ZR 185/52] [332]) grundsätzlich verpflichtet, Verfügungen des Klägers (z.B. durch Überweisungsaufträge, Schecks - Art. 3 ScheckG -, Barabhebungen) im Rahmen seines Guthabens für seine Rechnung auszuführen ohne Rücksicht auf den Zweck, den der Kläger mit seiner Verfügung verfolgte.
  • RG, 07.03.1904 - VI 511/03

    1. Gilt die Erklärung der Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines durch

    Auszug aus BGH, 20.12.1955 - I ZR 171/55
    Daß für einen Gläubiger ein Pfandrecht an einer Gegenforderung des Schuldners gegen ihn, den Gläubiger, bestellt werden kann (pignus debiti), ist anerkannten Rechtes; es bedarf dazu nicht der sonst nach § 1280 BGB erforderlichen Anzeige (RGZ 57, 358 [363]; 116, 198 [207]).
  • RG, 21.11.1929 - VI 126/29

    1. Ist die Anwendbarkeit der Vorschriften über den Wiederkauf davon abhängig, daß

    Auszug aus BGH, 20.12.1955 - I ZR 171/55
    Die §§ 497 ff BGB sind daher auf das Wiederverkaufsrecht entsprechend anzuwenden (RGZ 126, 308 [312]).
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